Warum wir vom toten Pferd eines Bildungsföderalismus absteigen müssen, der Verantwortung zersplittert – und einen Bildungsstaatsvertrag brauchen, der das Bildungsversprechen über Wahlperioden hinaus verbindlich macht.
Silke Müller
Die Ergebnisse von PISA 2025 sind keine Nachricht, die nach ein paar Tagen Empörung wieder verschwinden darf. Rund 32 Prozent der getesteten 15-Jährigen in Deutschland erreichen beim Lesen nicht das grundlegende Kompetenzniveau, 34 Prozent in Mathematik und 27 Prozent in den Naturwissenschaften. Gegenüber 2022 sind die durchschnittlichen Ergebnisse im Lesen und in Mathematik weiter gesunken; in den Naturwissenschaften ist die Veränderung statistisch nicht bedeutsam. Über die längere Entwicklung betrachtet liegen die Ergebnisse in allen drei Bereichen auf dem niedrigsten bisher für Deutschland gemessenen Stand. Das zeigt die OECD-Auswertung, veröffentlicht im September 2026. [1]
Hinter diesen Zahlen stehen junge Menschen, denen grundlegendes Rüstzeug fehlt. Wer einen Text nur mühsam versteht, hat es auch schwer, einen Arbeitsvertrag zu beurteilen, eine politische Behauptung zu hinterfragen oder eine vermeintlich überzeugende Antwort einer KI zu überprüfen. Wir sprechen über die Fähigkeit, das eigene Leben selbstständig zu gestalten. Wie viele solcher Befunde brauchen wir noch, bevor aus Erschrecken endlich verlässliches Handeln wird? In der politischen Debatte nach PISA wurden erneut die Eltern in die Pflicht genommen. Bundesbildungsministerin Karin Prien beklagte mangelnde Wertschätzung von Bildung in Elternhäusern; Bundeskanzler Friedrich Merz verwies darauf, dass Bildung und Erziehung nicht an den Staat ausgelagert werden könnten. [2] Natürlich tragen Eltern Verantwortung. Wer ein Kind großzieht, muss sich kümmern, zuhören, Grenzen setzen und mit Schule zusammenarbeiten. Darüber müssen wir gar nicht streiten. Aber wer bitte sind „die Eltern“?
Menschen haben unterschiedliche finanzielle, persönliche und zeitliche Möglichkeiten. Manche können Nachhilfe bezahlen, schwierige Aufgaben erklären und bei Problemen sofort mit der Schule sprechen. Andere arbeiten im Schichtdienst, pflegen Angehörige, kämpfen mit einer Erkrankung oder verstehen selbst nicht, was ihr Kind gerade lernen soll. Manche nehmen ihre Verantwortung auch nicht ausreichend wahr. Ein Kind sucht sich diese Voraussetzungen nicht aus. Sein Recht auf gute Bildung darf davon nicht abhängen. Wer Elternverantwortung einfordert, muss deshalb ebenso deutlich über staatliche Verantwortung sprechen. Familien können fehlende Förderung, Unterrichtsausfall und unzureichende Unterstützung nicht dauerhaft ausgleichen. Kitas und Schulen sind die Orte, an denen wir alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft erreichen können. Genau dort muss das Bildungsversprechen eingelöst werden. Ein Kind darf nicht erst das passende Elternhaus brauchen, um von öffentlicher Bildung ausreichend zu profitieren.
PISA beschreibt auch, wie ungleich die Chancen verteilt sind. In Deutschland lagen die naturwissenschaftlichen Leistungen der sozial und wirtschaftlich privilegiertesten Schüler deutlich über denen der am stärksten benachteiligten. Dieser Abstand hat sich zwischen 2015 und 2025 vergrößert. [1] Für mich ist das ein Auftrag, Unterstützung anders zu organisieren. Gleiche Chancen entstehen nicht dadurch, dass jede Schule unabhängig von ihrer Ausgangslage dasselbe bekommt. Eine Schule mit vielen Kindern, die intensive Sprachförderung oder zusätzliche Unterstützung brauchen, benötigt entsprechend mehr Personal und Zeit.
Ich habe 16 Jahre lang eine Schule geleitet. Ich weiß, was engagierte Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern gemeinsam bewegen können. Ich weiß aber auch, wie viel davon an einzelnen Menschen hängt, die mehr leisten, als auf Dauer von ihnen erwartet werden kann. Eine Kollegin organisiert zusätzliche Förderung, jemand hält den Kontakt zu einer belasteten Familie, eine Schulleitung sucht nach Geld, Partnern und Personal. Das kann Großartiges ermöglichen. Verlässliche Strukturen müssen dafür sorgen, dass Kinder diese Unterstützung auch dann erhalten, wenn die besonders engagierte Person die Schule verlässt. Als Schulleiterin konnte ich Lehrkräfte nicht frei danach auswählen, welche Qualifikationen und Persönlichkeiten unsere Schule für ihre Entwicklung brauchte. Vorgegebene Bewerberreihenfolgen schränkten meine Auswahl ein. Ich habe erlebt, wie viel Kraft es kostet, Mangel zu verwalten, Unterstützung zu organisieren und damit umzugehen, wenn Finanzierungen wieder einmal auslaufen. Diese Kraft fehlt dann für das, worum es eigentlich geht: Beziehungen, Kinder wirklich zu sehen und gutes Lernen zu ermöglichen. Wenn ich von Ruinenverwaltung spreche, meine ich diese Arbeitsbedingungen. Ich meine ein System, in dem Menschen täglich versuchen, mit unzureichenden Mitteln ein Versprechen einzulösen.
Gleichzeitig verändert künstliche Intelligenz die Welt, auf die Schule junge Menschen vorbereiten soll. Texte, Bilder, Programme und Lösungsvorschläge entstehen auf Knopfdruck. Damit müssen wir genauer beantworten, was eine Leistung ausmacht, woran Verständnis erkennbar wird und welche Entscheidungen ein Mensch selbst verantworten können muss. Schule kann sich nicht darauf beschränken, den Einsatz einzelner Werkzeuge zu erlauben oder zu verbieten. Sie muss ihr Verständnis von Lernen und Prüfung weiterentwickeln. Lesen, Schreiben und Rechnen werden dadurch keineswegs überflüssig. Wer Informationen nicht versteht, Größenordnungen nicht einschätzen und Argumente nicht nachvollziehen kann, wird kaum erkennen, wo eine technisch überzeugende Antwort falsch oder irreführend ist. Kinder brauchen Wissen, an dem sie Antworten prüfen können, und die Erfahrung, selbst etwas verstanden und bewältigt zu haben. Wer dauerhaft alles auslagert, verliert die Gelegenheit, die eigene Urteilskraft aufzubauen.
Zur Bildung gehört heute deshalb auch, gute Fragen zu entwickeln, Quellen zu vergleichen, Manipulation zu erkennen und Entscheidungen zu begründen. Junge Menschen müssen verstehen, wie digitale Geschäftsmodelle um Aufmerksamkeit werben und welche Interessen eine Information prägen können. Sie müssen KI sinnvoll nutzen und zugleich erkennen können, wann sie ihr zu viel überlassen. Eine fertige Antwort zu übernehmen, ist etwas anderes, als sie erklären, überprüfen und verantworten zu können. Das muss sich auch in Prüfungen zeigen. Eine Hausarbeit allein sagt weniger über eigenes Verständnis aus, wenn ihr Text vollständig von einer Maschine stammen kann. Wir brauchen Aufgaben, bei denen Lernwege sichtbar werden: durch Anwendung, mündliche Erläuterung, begründete Entscheidungen und Reflexion über eingesetzte Werkzeuge. Junge Menschen sollen zeigen können, was sie selbst beherrschen, wie sie Hilfsmittel nutzen und wo deren Grenzen liegen. Hohe Ansprüche an Bildung bleiben notwendig. Wir müssen sie zeitgemäß überprüfen.
Ebenso wichtig sind die Fähigkeiten, miteinander zu leben. Beziehungen führen, Konflikte aushalten und lösen, Verantwortung übernehmen, andere Perspektiven verstehen: All das braucht Übung und erreichbare Erwachsene. Kinder brauchen gemeinsame Erfahrungen, Bewegung, Gespräche und analoge Zeit. Mein Gedanke der Superkraft Menschsein gehört genau hierher. Je mächtiger technische Möglichkeiten werden, desto bewusster müssen wir Urteilskraft, Gewissen und Mitmenschlichkeit entwickeln.
Uns Erwachsenen ist viel zu oft nicht klar, dass genau diese Generation bald Unternehmen führen, Angehörige pflegen und politische Entscheidungen treffen wird. Sie wird mit Möglichkeiten und Konflikten umgehen müssen, die wir heute erst zu verstehen beginnen. Wie gut wir sie darauf vorbereiten, betrifft unsere eigene Zukunft. Auch als Unternehmerin im Mittelstand kann ich Bildung deshalb nicht als Angelegenheit betrachten, die irgendwo zwischen Elternhaus und Kultusministerium erledigt werden soll. Wer später gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Mitarbeiter erwartet, muss sich heute für deren Bildungsbedingungen interessieren.
Natürlich können Lehrer diese Entwicklungen nicht allein auffangen. Sie brauchen verbindliche Qualifizierung, verlässliche Arbeitsbedingungen und Allianzen mit Fachleuten von außen. Ich halte einen wöchentlichen Tag für Digital Literacy ab der ersten Klasse für notwendig: altersgerecht, mit Informatik, Medienbildung, KI und digitaler Ethik. Das bedeutet keine durchgehende Bildschirmzeit. Auch ein Gespräch über eine manipulierte Nachricht oder ein gemeinsames Problemlöseprojekt gehört dazu. Entscheidend ist ein verbindlicher Lernraum, dessen Inhalte systematisch aufeinander aufbauen.
Wissenschaft, Unternehmen und Initiativen wie die Hacker School können dazu fachliche Perspektiven beitragen. Beschäftigte könnten für vereinbarte Bildungsangebote freigestellt werden. Solche Zusammenarbeit braucht pädagogische Abstimmung, Qualität und klare Grenzen gegenüber Werbung und Eigeninteressen. Die Verantwortung für Unterricht bleibt bei der Schule. Externe Unterstützung darf auch nicht zur Ausrede werden, notwendiges Personal einzusparen. Sie soll Bildung erweitern und zeigen, dass wir uns als Gesellschaft an ihr beteiligen. Damit Schulen all das leisten können, brauchen sie mehr als den nächsten Appell. Wenn nach einer Wahl eine andere Parteifarbe neue Programme und Prioritäten setzt, darf das nicht automatisch bedeuten, dass begonnene Schulentwicklung wieder verändert wird, bevor ihre Wirkung überhaupt geprüft wurde. Bildungsbiografien verlaufen über mehrere Wahlperioden. Personalaufbau, Qualifizierung und Unterrichtsentwicklung brauchen Kontinuität. Eine Schule muss wissen, worauf sie sich auch nach dem nächsten Ministerwechsel verlassen kann.
Es geht dabei selbstverständlich nicht darum, Wahlen ihre Bedeutung zu nehmen. Parlamente müssen gestalten und politische Entscheidungen verändern können. Aber Änderungen an einem langfristigen Bildungsversprechen müssen begründet werden. Wer eine funktionierende Förderung beendet, muss erklären, welche Unterstützung stattdessen kommt. Wer neue Anforderungen beschließt, muss ihre Umsetzung ermöglichen. Die bloße Aussicht, mit einem neuen Programmnamen politisch sichtbar zu werden, darf kein ausreichender Grund für einen Kurswechsel sein.
Deshalb halte ich einen Bildungsstaatsvertrag der Länder für notwendig. Mit ihm sollen sich die Länder auf einen gemeinsamen Kurs für mindestens zehn Jahre verpflichten und diesen durch die erforderlichen parlamentarischen Beschlüsse und gesetzlichen Regelungen absichern. Der Vertrag soll Bildungsziele, Finanzierung, Zuständigkeiten, Fristen und Verfahren bei Versäumnissen zusammenführen. Am Ende muss für jede wesentliche Zusage erkennbar sein, wer sie umsetzt, welche Mittel dafür bereitstehen und was passiert, wenn sie nicht eingehalten wird.
Natürlich gibt es die Kultusministerkonferenz und unter ihrem Dach die Bildungsministerkonferenz. Die Länder stimmen sich dort ab, sichern Vergleichbarkeit und vereinbaren Standards. Die Ländervereinbarung von 2020 beschreibt bereits gemeinsame Grundlagen und Qualitätsaufgaben. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission berät unabhängig und wissenschaftsbasiert zur Weiterentwicklung des Bildungswesens. [3, 4] Diese Arbeit ist wichtig. Es wäre falsch, so zu tun, als beginne gemeinsame Verantwortung erst mit meinem Vorschlag.
Mein zusätzlicher Anspruch liegt in der Verbindung von Vereinbarung, abgesicherter Umsetzung und überprüfbarer Verantwortung. Eine wissenschaftliche Empfehlung wird nicht dadurch wirksam, dass sie veröffentlicht ist. Ein vereinbartes Ziel hilft einem Kind erst, wenn daraus Unterricht, Förderung und Unterstützung entstehen. Mein Staatsvertrag soll die bestehenden Strukturen daraufhin prüfen, welche Aufgaben sie übernehmen können und wo Befugnisse oder Pflichten fehlen. Ein weiteres Gremium ohne geklärten Auftrag würde das Problem vergrößern.
Inhaltlich beginnt der Vertrag bei dem, was jedem Kind zustehen soll: sichere Grundlagen in Lesen, Schreiben, Rechnen und Bildungssprache, Medien- und KI-Kompetenz sowie demokratische Urteilsfähigkeit. Mindeststandards sind dabei ein gemeinsamer Sockel. Sie dürfen weder zur Obergrenze für leistungsstarke Kinder werden noch dazu dienen, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf abzuschreiben. Individuelle Förderung muss Begabungen ebenso berücksichtigen wie Schwierigkeiten beim Lernen. An die Standards gehört eine Fördergarantie. Wenn ein Kind beim Lesen zurückbleibt, darf die Feststellung nicht lediglich im nächsten Bericht auftauchen. Es braucht eine fachliche Klärung des Bedarfs, ein passendes Angebot, einen verbindlichen Beginn und eine Überprüfung der Entwicklung. Die entscheidende Frage lautet auch, ob die zugesagte Hilfe tatsächlich stattgefunden hat. Eine Fördergarantie verspricht kein identisches Lernergebnis für alle. Sie verpflichtet das System, auf erkannte Schwierigkeiten qualifiziert zu reagieren.
Das setzt Personal voraus. Schulen brauchen Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, sonderpädagogische Unterstützung und eine Verwaltung, die ihnen Arbeit abnimmt. Der Vertrag soll nachvollziehbare Maßstäbe für die Ausstattung und ihre Entwicklung enthalten, orientiert am Bedarf der jeweiligen Schule. Fehlende Fachkräfte lassen sich nicht per Unterschrift herbeizaubern. Gerade deshalb braucht es eine langfristige Personalstrategie mit realistischen Etappen, Qualifizierung und überprüfbaren Fortschritten. Bei der Fortbildung muss aus einer allgemeinen Pflicht eine verlässliche professionelle Praxis werden. Ich fordere gemeinsame Qualitätsanforderungen und nachzuweisende Weiterqualifizierung, unter anderem zu Diagnostik, Förderung, Kinderschutz, Medienbildung und KI. Wer das verlangt, muss Arbeitszeit, Finanzierung und geeignete Angebote bereitstellen. Auch muss geklärt sein, wie versäumte notwendige Qualifizierung nachgeholt wird. Eine bloße Teilnahmebescheinigung sagt allerdings noch wenig darüber, ob neue Erkenntnisse im Unterricht ankommen. Dafür braucht es kollegialen Austausch und Unterstützung bei der Umsetzung.
Dauerhafte Aufgaben benötigen dauerhaft abgesicherte Finanzierung. Wer eine Förderstruktur aufbaut, muss Personal gewinnen und halten können. Ein kurzfristiger Geldtopf ersetzt das nicht. Im Staatsvertrag muss deshalb zu jeder Verpflichtung geklärt werden, welche Kosten entstehen und wer sie trägt: Länder, Schulträger und, soweit rechtlich möglich und vereinbart, der Bund. Auch Betrieb, Wartung und Folgekosten gehören dazu. Kommunen dürfen mit neuen Pflichten nicht alleinbleiben. Unbefristete Finanzierung bedeutet für mich, notwendige Aufgaben in Regelstrukturen zu überführen. Die demokratische Haushaltsentscheidung bleibt bestehen. Ein Vertrag kann künftigen Parlamenten nicht einfach jede finanzpolitische Entscheidung abnehmen. Er soll aber mehrjährige Verlässlichkeit schaffen und sichtbar machen, wenn zugesagte Leistungen nicht finanziert werden. Auch nach Ablauf des ersten Zehnjahreszeitraums dürfen notwendige Förderung und Personal nicht automatisch wegfallen. Überprüfung und Fortführung müssen rechtzeitig geregelt sein.
Zu dieser Architektur gehört ein nationaler Bildungsrat mit einem klar begrenzten gesetzlichen Auftrag. Ich schlage vor, dass seine entscheidungsbefugten Mitglieder nach einem gemeinsam vereinbarten Verfahren von den Landesparlamenten gewählt werden. Fachliche Kriterien, öffentliche Anhörungen und offengelegte Interessenbindungen sollen die Auswahl nachvollziehbar machen. Wissenschaft, aktive Schulpraxis, berufliche Bildung, Wirtschaft und gesellschaftliche Perspektiven müssen einbezogen werden. Junge Menschen brauchen verbindliche Beteiligung und Einfluss auf Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen.
Der Rat soll gemeinsame Kompetenzstandards und curriculare Rahmenvorgaben innerhalb des parlamentarisch beschlossenen Auftrags weiterentwickeln. Außerdem soll er prüfen, ob vereinbarte Bedingungen geschaffen werden und Maßnahmen wirken. Welche verbindlichen Befugnisse ihm übertragen werden können und welche staatliche Aufsicht erforderlich bleibt, muss für das konkrete Modell juristisch geklärt werden. Bildungswesen, demokratische Verantwortung und Haushaltsrecht lassen sich nicht durch eine wohlklingende Konstruktion neu verteilen. Die föderale Kompetenzordnung bleibt der rechtliche Ausgangspunkt. [5]
Die grundlegenden Ziele, Rechte und finanziellen Verpflichtungen werden parlamentarisch verantwortet. Der Rat konkretisiert den Auftrag fachlich und macht seine Umsetzung überprüfbar. Schulen gestalten Unterricht und Lernwege. Diese Aufgabenverteilung soll mehr Freiheit vor Ort ermöglichen. Kein nationaler Rat muss den Stundenplan einer Schule schreiben oder die Methode einer Mathematikstunde bestimmen. Gemeinsam verbindlich muss sein, was Kinder lernen und welche Unterstützung sie erhalten. Wie eine Schule das erreicht, braucht pädagogischen Gestaltungsspielraum. Die Amtszeiten der Ratsmitglieder sollen gestaffelt sein und nicht mit Wahlperioden zusammenfallen. So würde ein Regierungswechsel nicht automatisch zu einem vollständigen personellen und fachlichen Neustart führen. Der Rat selbst muss öffentlich Rechenschaft ablegen, unabhängiger Überprüfung unterliegen und bei Fehlern korrigierbar sein. Unabhängigkeit verpflichtet ebenso zur Verantwortung wie politische Entscheidungsmacht.
Jährlich soll öffentlich erkennbar werden, welche Verpflichtungen umgesetzt wurden, wo Personal oder Förderung fehlen und wie sich Lernstände entwickeln. Das bedeutet nicht, dass jedes Kind jedes Jahr eine zusätzliche zentrale Prüfung schreiben muss. Für belastbare Aussagen können geeignete vorhandene Erhebungen, gezielte Stichproben und alltagsnahe Kompetenzaufgaben zusammenwirken. Individueller Förderbedarf muss ohnehin früher erkannt werden als im nächsten Jahresbericht. Auch die Datenerhebung muss sich verändern. Wer neue Kompetenzen verlangt, kann nicht ausschließlich das erfassen, was bisher bequem messbar war. Es braucht Aufgaben, die Anwendung, Quellenprüfung, Problemlösen und den begründeten Umgang mit KI sichtbar machen. Bei komplexen Fähigkeiten müssen die Grenzen jeder Messung offengelegt werden. Beziehungen und demokratische Haltung lassen sich nicht sinnvoll auf eine einzige Kennzahl reduzieren.
Digitales Bildungsmonitoring soll vorhandene Informationen sinnvoll verbinden und gezielt fehlende Erkenntnisse ergänzen. Dafür braucht es gemeinsame Datenstandards, datenschutzgerechte Verfahren und Systeme, die Schulen Arbeit abnehmen. Dauerüberwachung von Kindern ist dafür weder erforderlich noch akzeptabel. Neue Verfahren müssen vor ihrer breiten Einführung auf Aussagekraft, Fairness und Arbeitsaufwand geprüft werden. Der Nutzen der Daten zeigt sich daran, ob Unterstützung rechtzeitig beim Kind ankommt.
Wenn Ziele verfehlt werden, muss der Vertrag eine Reaktion auslösen. Die Ursachen sind zu klären: Fehlen Ressourcen, wird ein vereinbartes Angebot nicht umgesetzt oder erweist sich die Maßnahme als ungeeignet? Danach folgen ein Maßnahmenplan, benannte Verantwortliche, Fristen und eine erneute Prüfung. Landesregierungen müssen erklären, wie sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Fehlendes Geld oder Personal darf nicht als persönliches Versagen einer Schule ausgegeben werden. Konsequenzen sollen Verantwortung durchsetzen und Abhilfe schaffen; Kürzungen zulasten bereits benachteiligter Kinder wären das Gegenteil.
Jedes Bundesland könnte von einer solchen Zusammenarbeit profitieren. Gute Unterrichtsmaterialien, Fortbildungskonzepte, technische Grundlagen und wirksame Förderansätze müssen nicht sechzehnmal unabhängig entwickelt werden. Länder können unterschiedliche Lösungen erproben und voneinander lernen. Gemeinsame Grundlagen erleichtern Familien einen Umzug und Schulen die Zusammenarbeit. Erfolgreiche Arbeit kann länger fortgeführt werden, statt mit der nächsten politischen Priorität zu verschwinden.
Parlamente gewinnen nachvollziehbare Maßstäbe, an denen sie Regierungen messen können. Schulträger erhalten einen klareren Rahmen für Investitionen und Personalplanung. Schulen gewinnen Gestaltungsspielraum und Verlässlichkeit. Kinder und Eltern sollen erkennen können, welche Unterstützung ihnen zugesagt ist und an wen sie sich wenden können, wenn diese ausbleibt. Auch ein zugängliches Beschwerdeverfahren gehört für mich zu einem ernst gemeinten Bildungsversprechen. Wenn ich vom toten Pferd des Bildungsföderalismus spreche, meine ich die Gewohnheit, zersplitterte Verantwortung als unveränderliche Bedingung hinzunehmen. Regionale Vielfalt und demokratische Machtverteilung haben einen Wert. Aber sie müssen sich daran messen lassen, ob sie Kindern gute Bildung ermöglichen. Wo Aufgaben doppelt bearbeitet, erfolgreiche Lösungen nicht geteilt und Zuständigkeiten weitergereicht werden, müssen wir Strukturen verändern. Ein gemeinsamer Vertrag wäre die Entscheidung der Länder, ihre Verantwortung gemeinsam verlässlicher wahrzunehmen.
Ein Bildungsstaatsvertrag ist sicher keine Garantie für bessere Bildung. Er beseitigt weder Fachkräftemangel noch soziale Ungleichheit über Nacht. Auch er muss unabhängig darauf geprüft werden, ob seine Regeln helfen oder neue Bürokratie erzeugen. Genau darin liegt aber der Anspruch: Verpflichtungen so konkret zu machen, dass ihre Einlösung überprüft und eingefordert werden kann. Was nicht wirkt, muss verändert werden. Was Kindern hilft, muss verlässlich weitergehen.
Wir dürfen und müssen als Gesellschaft viel von Eltern erwarten. Im Gegenzug dürfen Eltern einen Staat erwarten, der sein Bildungsversprechen einlöst. Während Erwachsene über Kompetenzen, Finanzierung und politische Mehrheiten verhandeln, wird ein Kind eingeschult, lernt lesen, gewinnt Zutrauen oder verliert den Anschluss. Diese Jahre kommen nicht zurück. Gerade angesichts der Veränderungen durch KI brauchen Kinder jetzt hervorragende Bildung und Erwachsene, die gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Kinder haben keine Legislaturperioden. Sie haben nur diese eine Kindheit. Also handeln wir endlich.
Quellen und Grundlagen
[1] OECD: PISA 2025 Results (Volume I): Germany, veröffentlicht am 8. September 2026. Die genannten Anteile unterhalb des grundlegenden Kompetenzniveaus ergeben sich aus den gerundeten Anteilen auf Kompetenzstufe 2 oder höher: Lesen 68 Prozent, Mathematik 66 Prozent, Naturwissenschaften 73 Prozent. https://www.oecd.org/en/publications/2026/09/pisa-2025-results-volume-i-country-notes_88d1164e/germany_20677961.html
- September 2026. Bericht über die Äußerungen von Karin Prien und Friedrich Merz. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-pisa-studie-muessen-eltern-in-die-pflicht-genommen-werden,VVxLR65
[3] Kultusministerkonferenz: Allgemeinbildende Schulen; Informationen zur Ländervereinbarung von 2020 und zur länderübergreifenden Abstimmung. https://www.kmk.org/bildungsministerkonferenz/bildungsthemen/allgemeinbildende-schulen.html
[4] Ständige Wissenschaftliche Kommission: Aufgaben und Arbeitsweise. https://swk-bildung.org/aufgaben/
[5] Grundgesetz, insbesondere Artikel 7, 20, 30 und 70. Die vorgeschlagenen Aufgaben des Bildungsrats, Finanzierungsverpflichtungen und Kontrollverfahren sind als politisches Modell formuliert; die konkrete rechtliche Umsetzung bedarf einer gesonderten Prüfung. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/